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BFH, 06.02.1985 - IV B 113/84 |
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Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 12.04.1984 - VIII B 115/82
Einstweilige Anordnung - Anordnungsgrund - Einkommensteuervorauszahlung - …
Auszug aus BFH, 06.02.1985 - IV B 113/84
Zu seiner Glaubhaftmachung genügt es nicht, daß er nach schlüssiger Darstellung als möglich erscheint; es müssen vielmehr Tatsachen, die den Anordnungsgrund ergeben, mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorliegen (vgl. BFH-Urteil vom 12.4.1984 VIII B 115/82).2. - BFH, 26.09.1984 - IV B 74/84
Auszug aus BFH, 06.02.1985 - IV B 113/84
NV: Stellt der Kläger während eines auf Akteneinsicht gerichteten Klageverfahrens einen gesonderten Antrag auf Akteneinsicht, der sich mit dem Klagebegehren deckt, fehlt es für die Durchsetzung eines solchen --das endgültige Prozeßergebnis vorwegnehmenden-- Antragsbegehrens an einem Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BFH-Beschluß vom 26.9.1984 IV B 74/84).3.